Hygiene & Compliance2026-01-236 Min. Lesezeit

Allergenkennzeichnung in der Gastronomie: Alle Pflichten 2026

Allergenkennzeichnung in der Gastronomie ist gesetzlich vorgeschrieben. Erfahren Sie, welche 14 Allergene gekennzeichnet werden muessen, was das Schweizer Lebensmittelgesetz 2026 verlangt und welche Strafen drohen.

Allergenkennzeichnung in der Gastronomie: Kein Thema, das man aufschieben sollte

Allergien und Lebensmittelunvertraeglichkeiten sind keine Randerscheinung. In der Schweiz leiden schaetzungsweise 20-25% der Bevoelkerung an einer oder mehreren Nahrungsmittelallergien oder -unvertraeglichkeiten. Fuer Menschen mit einer schweren Allergie kann der Kontakt mit einem einzigen Allergen lebensbedrohlich sein. Entsprechend ernst nehmen Gesundheitsbehoerden und Gerichte das Thema Allergenkennzeichnung in der Gastronomie.

Fuer Betreiber von Restaurants, Kantinen, Catering-Services und allen anderen Betrieben, die Speisen und Getraenke an Endkonsumenten abgeben, gilt: Die korrekte Kennzeichnung der 14 wichtigsten Allergene ist gesetzliche Pflicht -- nicht nur eine Empfehlung. Wer seiner Informationspflicht nicht nachkommt, riskiert Bussgelder, Schliessung und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.

Die rechtliche Grundlage in der Schweiz

Die Allergenkennzeichnung in der Schweizer Gastronomie basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Lebensmittelgesetz (LMG): Grundlage fuer die Sicherheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstaendegesetz (LGV): Konkretisiert die Anforderungen
  • Verordnung des EDI betreffend die Information ueber Lebensmittel (LIV): Regelt die Deklarationspflichten fuer Allergeninformationen in der Gastronomie

Die Schweiz hat die Anforderungen weitgehend an die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 angepasst. Das bedeutet, dass die gleichen 14 Hauptallergene deklariert werden muessen, die in der EU vorgeschrieben sind.

Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene

Vollstaendige Liste der 14 Hauptallergene

Nr. Allergen Haeufige Quellen in der Gastronomie
1 Gluten (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel) Mehl, Brot, Pasta, Saucen, Soja-Sauce
2 Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Garnelen, Hummer, Langusten, Krabben
3 Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse Pasta, Mayonnaise, Gebackenes, Saucen
4 Fisch und daraus gewonnene Erzeugnisse Worcestershire-Sauce, Caesar-Dressing, Fischbruehe
5 Erdnuesse und daraus gewonnene Erzeugnisse Satay, asiatische Gerichte, Erdnuessoel
6 Soja und daraus gewonnene Erzeugnisse Tofu, Soja-Sauce, Miso, Edamame
7 Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse Butter, Kaese, Rahm, Joghurt, Molke
8 Schalen- und Baumfruechte (Nuesse) Mandeln, Haselnuesse, Walnuesse, Cashews
9 Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse Bruehen, Suppen, Salatdressings
10 Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse Marinaden, Saucen, Dressings
11 Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse Hummus, Tahini, Bagels, asiatische Gerichte
12 Schwefeldioxid und Sulfite (>= 10 mg/kg) Getrocknete Fruechte, Wein, Bier, essig
13 Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse Lupinenmehl als Weizenersatz, vegane Produkte
14 Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Tintenfisch, Muscheln, Schnecken, Austern

Wichtig: Die Kennzeichnungspflicht gilt auch dann, wenn ein Allergen nur in kleinen Mengen oder als Zutat einer Zutat vorkommt. "Verarbeitete" oder "versteckte" Allergene sind besonders trickreich.

Versteckte Allergene: Die groesste Herausforderung

Viele Allergene verstecken sich in verarbeiteten Zutaten und sind fuer den Kunden nicht offensichtlich erkennbar. Beispiele:

  • Gluten in Soja-Sauce (enthaelt Weizen), in Worcestershire-Sauce, in Suppen-Wuerzpulver
  • Milch in Margarine, in Fertigfonds, in manchen Schokoladen
  • Eier in Pasta, in Baeckerei-Produkten, in Mayonnaise-basierten Saucen
  • Nuesse in Pesto (Pinienkerne), in Marzipan, in manchen Olen
  • Sellerie in Suppenwurzel, in Gewuerzmischungen, in Fertigfleischerzeugnissen

Fuer eine zuverlaessige Allergenkennzeichnung muessen Sie daher alle Zutaten Ihrer Lieferanten genau kennen und deren Deklarationen regelmaessig pruefen.

Kennzeichnungspflicht auf der Speisekarte: Was genau ist vorgeschrieben?

Die Pflicht in der Gastronomie unterscheidet sich von der Kennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln. In Restaurants und Kantinen gilt:

Schriftliche oder muendliche Information

Sie koennen die Allergeninformation entweder schriftlich oder muendlich bereitstellen. Wenn Sie muendliche Auskunft erteilen, muessen Sie sicherstellen, dass das Personal alle Allergene kennt und korrekt informieren kann. Zudem muessen Sie den Gasten auf Anfrage eine schriftliche Information bereitstellen koennen.

Anforderungen an die schriftliche Kennzeichnung

Falls Sie schriftlich kennzeichnen (empfohlen):

  • Eindeutige Hervorhebung der Allergene (z.B. Fettdruck, Grossbuchstaben, farbliche Markierung)
  • Gut lesbar und zugaenglich (nicht nur auf der Rueckseite der Karte versteckt)
  • Geltend fuer alle angebotenen Gerichte und Getraenke

Formen der schriftlichen Kennzeichnung in der Praxis

Form Beschreibung Aufwand
Allergen-Nummern in der Speisekarte Jedes Gericht erhaelt Nummern der enthaltenen Allergene (z.B. 1, 3, 7) Mittel
Allergen-Symbole Symbole fuer jedes Allergen, Legende am Kartenrand Mittel
Allergen-Tabelle im Anhang Separate Seite oder Beilage mit Gerichts-Allergen-Matrix Hoch (initial), niedrig (Update)
QR-Code auf der Karte Gast scannt Code, erhaelt digitale Allergeninfos Niedrig (nach Einrichtung)
Separates Allergen-Informationsblatt Auf Anfrage beim Service erhaeltlich Niedrig

Muendliche Auskunft: Was Ihr Service-Personal wissen muss

Wenn Sie sich auf muendliche Auskunft stuetzen, muss jedes Service-Mitglied in der Lage sein:

  • Alle 14 Allergene beim Namen zu nennen
  • Fuer jedes Gericht korrekt Auskunft zu geben
  • Im Zweifelsfall die Kueche oder den Betriebsleiter zu konsultieren
  • Kreuzverunreinigungen (Kontaminationen) transparent zu kommunizieren

Empfehlung: Schulen Sie Ihr Personal mindestens einmal jaehrlich zu Allergenthemen und dokumentieren Sie die Schulungen. Das dient nicht nur der Sicherheit, sondern ist auch ein Nachweis gegenueber Behoerden.

Kreuzverunreinigung: Das haufig unterschaetzte Risiko

Selbst wenn ein Gericht kein Allergen als Zutat enthaelt, kann es durch Kreuzverunreinigung (Kontamination) belastet sein:

  • Nutzung desselben Frittieroels fuer glutenhaltige und glutenfreie Produkte
  • Schneidbretter oder Kochmesser, die nicht ausreichend gereinigt wurden
  • Allergene in der Umgebungsluft (z.B. Mehlstaub in der Baeckerei)

Sie sind nicht verpflichtet, Kreuzverunreinigungen aktiv auszuschliessen, muessen aber transparent darueber informieren. Der Hinweis "Kann Spuren von X enthalten" oder "In unserem Betrieb werden allergenhaltige Zutaten verarbeitet" ist hier gaengige Praxis.

Strafen und Konsequenzen bei Verstoessen

Die Konsequenzen fuer eine mangelhafte Allergenkennzeichnung koennen erheblich sein:

  • Verwaltungsrechtliche Massnahmen: Verwarnung, Auflagen, Schliessung
  • Bussgelder: Je nach Kanton und Schwere zwischen CHF 500 und CHF 20'000
  • Zivilrechtliche Haftung: Bei einem allergischen Reaktionsfall mit Personenschaden koennen Sie als Betreiber auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt werden
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei grober Fahrlaessigkeit mit schwerwiegenden Folgen moglich

Neben den rechtlichen Konsequenzen droht vor allem der Reputationsschaden: Ein Fall von Lebensmittelvergiftung oder allergischer Reaktion mit medialem Echo kann einen Betrieb nachhaltig schaedigen.

Digitale Loesungen fuer die Allergendokumentation

Die manuelle Pflege der Allergenkennzeichnung ist aufwaendig -- besonders wenn sich die Speisekarte regelmaessig aendert oder Lieferanten Rezepturen anpassen. Digitale Loesungen helfen:

  • Automatische Allergen-Erkennung: Das System erkennt Allergene anhand der eingetragenen Zutaten
  • Speisekarten-Integration: Allergene werden automatisch in die digitale oder gedruckte Karte uebernommen
  • Lieferanten-Updates: Wenn ein Lieferant eine Zutat aendert, wird die Allergeninfo automatisch aktualisiert
  • Schulungsunterlagen: Generierung von personenbezogenen Schulungsprotokollen fuer das Service-Personal
  • QR-Code-Karten: Gaeste koennen per Smartphone die vollstaendige Allergeninformation abrufen

In 5 Schritten zur rechtssicheren Allergenkennzeichnung

  1. Zutatenerfassung vervollstaendigen: Pruefen Sie alle Gerichte auf der Karte und erfassen Sie saemtliche Zutaten inklusive Halbfertigprodukte
  2. Allergene identifizieren: Kennzeichnen Sie fuer jede Zutat die enthaltenen Allergene
  3. Darstellungsform waehlen: Entscheiden Sie, ob Sie schriftlich (Karte, Beilage, QR-Code) oder muendlich informieren
  4. Personal schulen: Alle Mitarbeitenden mit Gastkonrakt muessen die 14 Allergene kennen und Auskunft geben koennen
  5. System pflegen: Legen Sie einen Prozess fest, wie Kartenveraenderungen und neue Lieferantenzutaten laufend gepflegt werden

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